Tuesday 7 November 2017

Aktienoptionen Pepsico


1995 Stock Option Incentive Plan (geändert und neu gefasst, mit Wirkung vom 2. August 2001) 1. Zweck. Der Hauptzweck des Aktienoptions-Incentive-Plans 1995 (der 147Plan148) besteht darin, langfristig Anreize in Form von Aktienoptionen für Personen zu schaffen, die eine wesentliche Verantwortung für den Erfolg und das Wachstum von PepsiCo, Inc. und seiner Tochtergesellschaften, Tochtergesellschaften und Divisionen haben Und anderen Unternehmen, in denen es ein erhebliches finanzielles Interesse hat, das Unternehmen bei der Gewinnung und Beibehaltung wichtiger Mitarbeiter auf wettbewerbsorientierter Basis zu unterstützen und die Interessen dieser Mitarbeiter mit denen der Aktionäre von PepsiCo146 zu verknüpfen. 2. Definitionen. Sofern der Zusammenhang nichts anderes bedeutet, haben die folgenden Begriffe, wenn sie in diesem Plan verwendet werden, die nachstehend aufgeführten Bedeutungen: (a) 147Veränderung in der Kontrolle148 bedeutet das Auftreten eines der folgenden Ereignisse: (i) Erwerb von 20 oder mehr (A) jegliche Akquisition von PepsiCo, Inc. oder (B) jeglicher Erwerb eines Personalvorsorgeplans oder eines damit verbundenen Vertrauens, das von PepsiCo gesponsert oder gepflegt wird, Inc. (ii) während eines aufeinanderfolgenden Zeitraums von zwei Jahren sind Personen, die den Verwaltungsrat von PepsiCo, Inc. (der 147Board148) zu Beginn der Periode bilden, nicht mehr als 50 des Verwaltungsrats (es sei denn, die Wahl von jedem (Iii) Die Aktionäre von PepsiCo, Inc. genehmigen eine Fusion oder Konsolidierung von PepsiCo, Inc. mit einem anderen Unternehmen, und PepsiCo, Inc. ist nicht das überlebende Unternehmen Oder, wenn das andere Unternehmen direkt oder indirekt 50 oder mehr der ausstehenden Stimmrechte von PepsiCo, Inc. besitzt (iv) Die Aktionäre von PepsiCo, Inc. genehmigen einen Plan zur vollständigen Liquidation von PepsiCo, Inc. oder der Verkauf oder Veräußerung sämtlicher oder im Wesentlichen sämtlicher Vermögenswerte von PepsiCo, Inc.146s oder (v) sonstige Ereignisse, Umstände, Angebote oder Vorschläge erfolgen, die eine Änderung der Kontrolle von PepsiCo, Inc. bewirken sollen Führt zum Auftreten eines oder mehrerer der in den Abschnitten (i) bis (iv) dieses Absatzes dargelegten Ereignisse. (B) 147Verwaltungsrat148 bezeichnet den Vergütungsausschuss des Verwaltungsrates von PepsiCo, der von Zeit zu Zeit vom Verwaltungsrat ernannt wird und aus zwei oder mehr unabhängigen Mitgliedern des Verwaltungsrates besteht. (C) 147Gesamtes Stock148 oder 147Stock148 bedeutet PepsiCo Stammaktie, Nennwert 1 2 3 Cents je Aktie. (D) 147Unternehmen148 bedeutet PepsiCo, Inc. seine Divisionen, direkte und indirekte Tochtergesellschaften, verbundene Unternehmen und andere Unternehmen, in denen es ein erhebliches finanzielles Interesse hat. (E) 147 Fairer Marktwert148 bedeutet einen Betrag, der dem Mittelwert der hohen und niedrigen Verkaufspreise für Stammaktien entspricht, wie auf dem zusammengesetzten Band für Wertpapiere, die an der New Yorker Börse notiert sind, am betreffenden Tag (oder, falls kein Verkauf stattfindet, Der Börse an einem solchen Tag, am darauffolgenden Tag, an dem die Umsätze an dieser Börse vorgenommen wurden, auf vier Dezimalstellen vorgenommen wurden). (F) 147Grant Date148 bedeutet das Datum, an dem eine Option im Rahmen des Plans gewährt wird. Der Zeitpunkt der Gewährung einer Option ist der Zeitpunkt, zu dem der Ausschuss feststellt, dass diese Option wirksam wird. (G) 147Option148 oder 147Stock Option148 bezeichnet ein nach dem Plan gewährtes Recht, eine Aktie der PepsiCo Stammaktie zu einem festen Preis für einen bestimmten Zeitraum zu kaufen. (H) 147Option Ausübungspreis148 ist der Preis, zu dem ein Anteil an Stammaktien, die durch eine hieraus gewährte Option abgedeckt ist, erworben werden kann. (I) 147Optionee148 bezeichnet einen berechtigten Mitarbeiter der Gesellschaft, der eine im Rahmen des Plans gewährte Aktienoption erhalten hat. (J) 147PepsiCo148 bedeutet PepsiCo, Inc., eine North Carolina Corporation. (K) 147Retirement148 bedeutet die Kündigung aus der Beschäftigung durch die Gesellschaft aus anderen Gründen als nach dem Tod des Arbeitnehmers, wenn die Voraussetzungen für eine Pension, wie sie in dem für den Arbeitnehmer am Tag der Kündigung gültigen Pensionsprogramm definiert ist, entweder eine normale, frühzeitige oder eine Invaliditätsrente ist Beschäftigung. (L) 147Totally Disabled148 hat die Bedeutung, die im Company146s Langzeit-Invaliditätsprogramm für US-Angestellte gilt. (M) 147Variable Awards148 sind Rechte auf Gewährung von Barauszahlungen oder Aktienoptionen basierend auf der Wertentwicklung der PepsiCo-Geschäftseinheiten während einer dreijährigen Performanceperiode. Die Wahl zum Erhalt von Bar - oder Aktienoptionen erfolgt durch den Teilnehmer zu Beginn des Dreijahresperformance-Zeitraums. 3. Verwaltung des Plans. Der Plan wird von dem Ausschuß verwaltet, der über alle Befugnisse verfügt, die ihm durch die Bestimmungen des Plans übertragen werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Befugnis zur Ermittlung der zu gewährenden Personen Die Bedingungen für die Gewährung von Optionen und die Bedingungen, die von den Arbeitnehmern erfüllt werden müssen, bevor eine Auszeichnung erfolgt ist, zu bestimmen, wann die Optionen ausgeübt werden können und ob sie aufgeschoben werden können , Um festzustellen, ob eine Prämie gekürzt oder beseitigt werden soll, und Zuschüsse für berechtigte Personen zu genehmigen. Der Ausschuss verfügt über die volle Befugnis und Befugnis, den Plan zu verwalten und zu interpretieren und die Vorschriften, Verordnungen, Vereinbarungen, Leitlinien und Instrumente für die Verwaltung des Plans zu erlassen, die der Ausschuss für notwendig oder ratsam erachtet. Die Auslegungen des Ausschusses und alle von dem Ausschuss getroffenen Maßnahmen und Festlegungen, die sich auf Angelegenheiten beziehen, die sich aus oder in bezug auf den Plan oder die hierin gewährten Optionen ergeben, sind für alle betroffenen Parteien endgültig, bindend und schlüssig, Optionen, das Unternehmen, seine Mitarbeiter, PepsiCo und seine Aktionäre. 4. Förderfähigkeit. Alle Mitarbeiter des Unternehmens, die Positionen, die auf Band I oder Band II eingestuft sind, oder das Äquivalent an einem Grant Date halten, können Optionen im Rahmen des Plans erhalten. Arbeitnehmer, die nach einem Stichtag an einem förderfähigen Niveau gemietet oder befördert werden, sind berechtigt, zu diesem Zeitpunkt einen Zuschuss zu erhalten und zu den vom Ausschuss nach seinem Ermessen festgelegten Bedingungen und Bedingungen zu verfügen. Ungeachtet des Vorstehenden kann keinem Mitarbeiter Optionen gewährt werden, die, wenn sie insgesamt ausgeübt werden, dazu führen, dass der Arbeitnehmer mehr als 10 der maximal zur Verfügung stehenden Aktien im Rahmen des Plans erhält. 5. Auszeichnungen. Soweit vom Ausschuss nichts anderes bestimmt ist, erfolgt die regelmäßige Gewährung von Aktienoptionen in der Regel jährlich in jeweils vom Ausschuss festgelegten Beträgen. Der Ausschuss kann auch nach eigenem Ermessen besondere oder anteilige Zuteilungen von Optionen genehmigen. Der Ausschuss kann auch Optionen im Zusammenhang mit variablen Preisen gewähren. Alle im Rahmen des Plans gewährten Optionen sind durch Vereinbarungen nachzuweisen, die solche Bedingungen enthalten (nicht unvereinbar mit dem Plan), wie der Ausschuss dies beschließen kann. Soweit vom Ausschuss nichts anderes bestimmt ist, unterliegen die Optionen den folgenden Bedingungen: (a) Option Ausübungspreis. Der Optionsausübungspreis entspricht dem Fair Market Value eines Anteils der Stammaktie am Tag der Gewährung. (B) Laufzeit. Die Optionen werden mit einer Laufzeit von zehn (10) Jahren gewährt. (C) Ausübungsfähigkeit. Regelmäßige Stipendien werden grundsätzlich zum Zeitpunkt des dritten Jubiläums des Stichtags 100 vollstreckbar und ausübbar. Spezielle oder pro rata gewährte Optionsrechte werden in den vom Ausschuss zum Zeitpunkt der Gewährung festzulegenden Zeitpunkten unverfallbar und ausübbar. Die in Verbindung mit Variable Awards gewährten Optionen sind sofort ausübbar. Nach Ausübung können Optionen bis zum Ablauf ihrer Laufzeit ausgeübt werden. Bruchteile können nicht ausgeübt werden und keine Teilaktien sind im Rahmen des Plans käuflich oder zu liefern. D) Beendigung der Beschäftigung, des Todes, der Gesamtbehinderung oder des Ruhestandes. Die Optionsrechte erlöschen automatisch, und nach Ablauf der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses des Optionsnehmers mit der Gesellschaft kann keine Option ausgeübt werden, vorausgesetzt, dass, wenn eine solche Kündigung aufgrund des Todes des Optionsnehmers, der vollständigen Invalidität oder des Ruhestands eintritt, der Optionsberechtigte der Begünstigte ist (Im Falle eines Todesfalles oder des Optionsnehmers im Falle des Eintritts in den Ruhestand oder der gesamten Invalidität) in folgenden Fällen: (i) wenn diese Kündigung nach dem ersten Jahrestag erfolgt (Ii) falls eine solche Kündigung vor dem ersten Jahrestag des Grant Date stattfindet, einen anteiligen Anteil der Optionen, die sich auf den aktiven Dienst des Optionsnehmers beziehen, während des ersten Jahres nach dem Grant-Datum. Sämtliche Optionen, die nach diesem Absatz unverfallbar werden, können ab dem Zeitpunkt ausgeübt werden, an dem diese Optionen gewährt worden wären, wenn das Optionee146s-Geschäft bis zum Ablauf der Laufzeit der Optionsrechte fortgesetzt wurde. (E) Kauf von Optionsgewinnen. Der Ausschuss ist jederzeit berechtigt, nach eigenem Ermessen und ohne Zustimmung seines Inhabers eine Aktienoption zu kündigen und dem Inhaber die Überschreitung des Fair Market Value der von dieser Option abgedeckten Aktien über die Option Ausübungspreis für diese Option ab dem Zeitpunkt, zu dem der Ausschuss seine Absicht, dieses Recht auszuüben, schriftlich kündigt. Zahlungen von Auszahlungen können in bar, in Stammaktien oder teilweise in bar und teilweise in Stammaktien erfolgen, wie es der Ausschuss für ratsam hält. Die Zahlung eines solchen Auszahlungsbetrags erfolgt abzüglich anwendbarer ausländischer, föderaler (einschließlich FICA), staatlicher und lokaler Quellensteuern. (F) Fehlverhalten. Der Ausschuss legt die Bedingungen für ein Fehlverhalten von Optionsscheinen fest, und diese Bedingungen sind in der Optionsvereinbarung festgelegt. Sofern der Ausschuss nicht zum Zeitpunkt der Gewährung bestimmt hat, für den Fall, dass ein Optionsnehmer (i) für unberechtigte Personen, vertrauliche Informationen oder Geschäftsgeheimnisse der Gesellschaft gewinnorientiert oder offengelegt wurde, (ii) jeden Vertrag mit einem Treuhänder verletzt oder verletzt hat (Iii) einen rechtswidrigen Handel mit den Wertpapieren von PepsiCo oder einem anderen Unternehmen aufgrund von Informationen, die aufgrund dieser Beschäftigung bei der Gesellschaft erworben wurden, oder (iv) ein Verbrechen oder ein anderes schweres Verbrechen begangen hat Kann der Optionsnehmer nach Wahl der Gesellschaft sämtliche Rechte auf nicht ausgeübte Optionen, die im Rahmen des Plans gewährt wurden, einbehalten, und in diesem Fall endet die Optionsrechte aller ausstehenden Optionen automatisch und erlischt. G) Abtretung oder Übertragung. Sofern der Ausschuss während der Laufzeit eines Optionsnehmers nichts anderes bestimmt, sind seine Optionen nicht übertragbar und dürfen nur vom Optionee ausgeübt werden, und eine angebliche Übertragung ist nichtig. Keine Option und keine Rechte oder Interessen daran sind abtretbar oder übertragbar, außer durch den Willen oder die Gesetze der Abstammung und Verteilung. 6. Ausländische Angestellte. Ohne eine Änderung des Plans kann der Ausschuss den anspruchsberechtigten Arbeitnehmern, die ausländische Staatsangehörige sind, Optionen gewähren, die von den in diesem Plan vorgesehenen Bedingungen abweichen, wie dies im Urteil des Ausschusses erforderlich oder wünschenswert ist, um die Verwirklichung der Ziele von So kann der Ausschuß diese Modifikationen, Änderungen, Abläufe, Teilpläne und dergleichen vornehmen, die erforderlich oder zweckmäßig sind, um die Rechtsvorschriften in anderen Ländern, in denen die Gesellschaft tätig ist oder Arbeitnehmer hat, einzuhalten. 7. Ausübungsoptionen. Um eine Option ausüben zu können, hat der Inhaber davon PepsiCo oder seinen Bevollmächtigten unter Angabe der Anzahl der zu erwerbenden Stammaktien und der Ermittlung der spezifischen Optionen, die ausgeübt werden, anzugeben. Der Ausschuss kann von Zeit zu Zeit Verfahren für die Durchführung dieser Übungen festlegen. Eine Option kann während eines Optionszeitraums nur von dem Optionsnehmer ausgeübt werden, vorausgesetzt, dass der Optionsnehmer im Falle der Erwerbsunfähigkeit des Optionsberechtigten nicht in der Lage ist, Optionen ausüben zu lassen, können diese Optionen von einem Rechtsanwalt, gesetzlichen Vertreter, Treuhänder oder einem anderen Vertreter ausgeübt werden Ausschusses auf der Grundlage der anwendbaren Sachverhalte angemessen erscheint. 8. Auszahlung des Optionspreises. Der Optionsausübungspreis für die ausgeübten Optionen ist bei Ausgabe der Stammaktie vollständig auszuzahlen. Darüber hinaus ist ein Optionsnehmer verpflichtet, die zum Zeitpunkt der Ausübung einzubehaltende Steuer zu entrichten, damit die Gesellschaft alle anwendbaren ausländischen, föderalen (einschließlich FICA), staatlichen und lokalen Quellensteueranforderungen erfüllen kann. Ein Aktienanteil wird an kein Optionsrecht ausgeliefert, solange diese Zahlungen nicht vom Optionsnehmer gezahlt wurden. Die Verpflichtung von PepsiCo, Bargeld oder Stammaktien zu liefern, unterliegt Währung oder anderen Beschränkungen, die von einer Regierung auferlegt werden. 9. Aktienaktien Vorbehaltlich des Plans. Die Aktien, die im Rahmen des Plans ausgeliefert oder erworben werden dürfen, dürfen eine Gesamtheit von 52.800.000 Stammaktien nicht überschreiten, die von dem ursprünglich genehmigten Betrag von 25.000.000 Stück bereinigt wurden und die weiteren Anpassungen gemäss Ziffer 10 unterliegen Hiervon. Für die Zwecke des Plans verwendete Aktien können entweder Aktien von zugelassenen, aber nicht ausgegebenen Stammaktien oder eigenen Aktien oder beides sein. Aktien, die von Optionen abgedeckt sind, die vor der Ausübung gekündigt oder abgelaufen sind oder zurückgegeben oder gekündigt worden sind, stehen für eine weitere Option hierunter zur Verfügung. 10. Verdünnung und andere Anpassungen. Im Falle einer Änderung der ausstehenden Aktien der Stammaktien aufgrund von Aktiensplit, Aktiendividenden, Rekapitalisierungen, Fusionen, Konsolidierungen, Kombinationen oder Umtausch von Aktien oder anderer ähnlicher Gesellschaftsveränderungen können solche gerechten Anpassungen im Plan und in der Zukunft vorgenommen werden Die nach dem Beschluss des Ausschusses als notwendig erachtet werden, gegebenenfalls auch eine Anpassung der Anzahl der Aktien und der Option Ausübungspreise je Aktie für ausstehende Optionen und der Anzahl der Aktien, die für die Emission im Rahmen des Plans reserviert sind. Eine solche Anpassung ist für alle Zwecke des Plans verbindlich und verbindlich. 11. Änderung in der Steuerung. Ungeachtet des hierin enthaltenen Gegenteils zum Zeitpunkt der Änderung der Kontrolle werden alle im Rahmen des Plans gewährten ausstehenden und nicht gezahlten Optionen unverzüglich gewahrt und werden ausübbar, und alle Optionen, die im Rahmen des Plans ausstehend sind, bleiben nach Maßgabe ihrer Bedingungen ausstehend. Für den Fall, dass eine im Rahmen des Plans gewährte Option während ihrer Laufzeit an oder nach einer Änderung der Kontrolle nicht ausübbar ist, weil: (i) die Person, die diese Option besitzt, unwiderruflich innerhalb von zwei (2) Jahren nach dem (Ii) diese Option gekündigt oder beeinträchtigt wird oder (iii) PepsiCo Common Stock nicht mehr ausgegeben und ausstehend ist oder nicht mehr an einer nationalen Wertpapierbörse gehandelt wird, so ist der Inhaber dieser Option sofort berechtigt, (X) der Gewinn dieser Option oder (y) der Black-Scholes-Wert einer solchen Option (der von einem von PepsiCo ausgewählten unabhängigen unabhängigen Investmentbanker bestimmt wird), der in jedem Fall auf der Grundlage der Sofern diese Option nicht ausübbar ist. Für die Zwecke des vorstehenden Satzes wird der Gewinn aus einer Option als Differenz zwischen dem Schlusskurs je Aktie des PepsiCo Common Stocks ab dem Tag berechnet, an dem diese Option nach Ausübung des Optionsausübungspreises dieser Option nicht mehr ausübbar ist. Ein nach diesem Abschnitt zu zahlender Betrag wird innerhalb von zwanzig (20) Tagen nach dem Tag der Zahlung fällig. 12. Registrierung, Notierung und Qualifizierung von Anteilen. Jede Option unterliegt der Verpflichtung, dass jederzeit die Registrierung, die Notierung oder die Qualifikation der Aktien, die an einer Wertpapierbörse oder einem ausländischen, föderalen, staatlichen oder örtlichen Recht abgedeckt sind, oder die Zustimmung oder Zustimmung einer Regierungsbehörde vorliegen , Als Voraussetzung oder im Zusammenhang mit der Gewährung dieser Option oder dem Erwerb von Aktien als notwendig oder wünschenswert erachtet wird, kann eine solche Option nicht ausgegeben oder ausgeübt werden, es sei denn und bis zu dieser Registrierung , Die Eintragung, die Zulassung, die Zulassung, die Zulassung, die Zulassung oder die Zulassung müssen ohne jegliche für den Ausschuss nicht akzeptable Bedingung durchgeführt worden sein. Jede Person, die eine Option ausübt, trifft diese Vertretungen und Vereinbarungen und legt diese Informationen vor, die der Ausschuss beantragen kann, die Einhaltung der vorstehenden Bestimmungen oder anderer geltender Rechtsvorschriften zu gewährleisten. 13. Keine Rechte an Optionen oder Beschäftigung. Kein Mitarbeiter oder sonstige Person hat Anspruch auf Erteilung einer Option im Rahmen des Plans. Nach Erhalt einer Option im Rahmen des Plans wird dem Arbeitnehmer kein Recht eingeräumt, einen anderen Zuschuss im Rahmen des Plans zu erhalten. Ein Optionsrecht hat keine Rechte oder Zinsen an einer Option, es sei denn hierin oder in den Bedingungen der Option festgelegt. Weder der Plan noch die in diesem Zusammenhang getroffenen Maßnahmen sind so auszulegen, als dass jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Erhalt der Beschäftigung der Gesellschaft hat. 14. Rechte als Anteilseigner. Ein Optionsnehmer im Rahmen des Plans hat keine Rechte als Inhaber von Stammaktien in Bezug auf nachstehend gewährte Optionen, es sei denn, und bis Zertifikate für Stammaktien an diese Optionsrechte ausgegeben werden. 15. Kosten und Aufwendungen. Die Kosten und Aufwendungen für die Verwaltung des Plans werden, soweit in den §§ 5 und 8 nicht in Bezug auf Steuern vorgesehen, von PepsiCo getragen und weder einem Zuschuss noch einem Arbeitnehmer, der einen Zuschuss erhält, belastet. 16. Plan nicht beglichen. Der Plan ist nicht beglichen. Mit Ausnahme der Reservierung einer ausreichenden Anzahl genehmigter Aktien, soweit dies gesetzlich erforderlich ist, um die Anforderungen des Plans zu erfüllen, ist PepsiCo nicht verpflichtet, einen besonderen oder separaten Fonds zu gründen oder eine andere Segregation von Vermögenswerten vorzunehmen, um die Lieferung von PepsiCo Common zu gewährleisten Aktien nach Ausübung einer im Rahmen des Plans gewährten Option. 17. Änderungen. Englisch: eur-lex. europa. eu/LexUriServ/LexUri...0083: EN: HTML (1) Der Ausschuss kann den Plan jederzeit ganz oder teilweise kündigen oder von Zeit zu Zeit ändern, doch beeinträchtigt diese Maßnahme keine Rechte oder Pflichten in Bezug auf die im Rahmen des Plans ausgesprochenen Prämienansprüche und ist keine solche Maßnahme zulässig Eine solche Aktion erfordert die Zustimmung der Aktionäre nach geltendem Recht als gültig. Mit Zustimmung der betroffenen Optionen kann der Ausschuss ausstehende Vereinbarungen über die Vergabe von Prämien im Rahmen des Plans in einer Weise ändern, die nicht mit den Bestimmungen des Plans unvereinbar ist. 18. Sonstige Maßnahmen. Dieser Plan beschränkt nicht die Befugnis des Ausschusses oder der PepsiCo, für ordnungsgemäße Unternehmenszwecke, Aktienoptionen zu gewähren oder zu übernehmen, die sich nicht auf den Plan beziehen, oder gegenüber einem Mitarbeiter oder einer anderen Person. 19. Geltendes Recht. Dieser Plan wird in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Staates North Carolina geregelt und ausgelegt. 20. Wirksamkeit des Plans. Dieser Plan tritt am 27. Juli 1995 in Kraft. PepsiCo SharePower Aktienoptionsplan (geändert und neu gefasst, mit Wirkung vom 3. August 2001) 1. Zweck. Die Hauptzwecke des Aktienoptionsplans von PepsiCo SharePower (147Plan148) sind: (a) Verbesserung der individuellen Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter durch langfristige Anreize und Vergütungen für Mitarbeiter der Gesellschaft (b) Unterstützung der Gesellschaft bei der Gewinnung, Beibehaltung und Motivierung Mitarbeiter mit Erfahrung und Fähigkeit und c) die Interessen dieser Mitarbeiter mit denen der Aktionäre von PepsiCo146 zu verknüpfen. 2. Definitionen. Sofern der Zusammenhang nichts anderes bedeutet, haben die folgenden Begriffe, wenn sie in diesem Plan verwendet werden, die nachstehend aufgeführten Bedeutungen: (a) 147Board148 bedeutet, dass der Verwaltungsrat von PepsiCo, Inc. (b) 147Change in Control148 das Auftreten eines beliebigen Der folgenden Ereignisse: (i) Erwerb von 20 oder mehr der ausstehenden stimmberechtigten Wertpapiere von PepsiCo, Inc. durch eine andere Einrichtung oder Gruppe mit Ausnahme von (A) jeglicher Akquisition von PepsiCo, Inc. oder (B) jeglicher Akquisition Durch einen von PepsiCo, Inc. gesponserten oder gepflegten Sozialversicherungsplan oder damit zusammenhängendes Treuhandvermögen (ii) innerhalb eines aufeinanderfolgenden Zeitraums von zwei Jahren nicht mehr als 50 des Verwaltungsrats ausmachen (es sei denn, (Iii) Die Aktionäre von PepsiCo, Inc. genehmigen eine Fusion oder Konsolidierung von PepsiCo, Inc. mit einem anderen Unternehmen, und PepsiCo, Inc. ist es nicht Das überlebende Unternehmen oder, wenn das andere Unternehmen direkt oder indirekt 50 oder mehr der ausstehenden Stimmrechte von PepsiCo, Inc. besitzt (iv) Die Aktionäre von PepsiCo, Inc. genehmigen einen Plan zur vollständigen Auflösung von PepsiCo, Inc Oder der Verkauf oder die Veräußerung sämtlicher oder im Wesentlichen sämtlicher Vermögenswerte von PepsiCo, Inc.146 oder (v) sonstige Ereignisse, Umstände, Angebote oder Vorschläge erfolgen, die eine Änderung der Kontrolle von PepsiCo, Inc Und die zum Auftreten eines oder mehrerer der in den Abschnitten (i) bis (iv) dieses Abschnitts 2 (b) dargelegten Ereignisse führt. (C) 147Komitee148 bezeichnet den Vergabesausschuss des Verwaltungsrats von PepsiCo, der von Zeit zu Zeit vom Verwaltungsrat ernannt wird und aus drei oder mehr Mitgliedern des Verwaltungsrats besteht, die nicht zur Teilnahme am Plan berechtigt sind, Ein Jahr vor ihrer Ernennung zum Ausschuss, nahm an dem Plan teil. (D) 147Gesamtes Stock148 oder 147Stock148 bedeutet PepsiCo Common Stock, Nennwert von 1-23162 je Aktie. (E) 147Unternehmen148 bezeichnet die Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen von PepsiCo, Inc. und alle anderen Unternehmen, die einen von PepsiCo genehmigten SharePower-Plan verabschiedet haben und die Erteilung von Optionen für den Erwerb von Aktien von PepsiCo Common zu ähnlichen Bedingungen zulassen Denen im Plan. (F) 147Fair Market Value148 bedeutet einen Betrag, der dem Durchschnitt der hohen und niedrigen Verkaufspreise für Common Stock entspricht, wie auf dem Composite - Band für Wertpapiere, die an der New York Stock Exchange, Inc. am betreffenden Tag notiert sind (oder, falls Am darauffolgenden Tag, an dem die Umsätze an dieser Börse vorgenommen wurden, keine Umsätze an dieser Börse durchgeführt wurden), mit der Ausnahme, dass dieser Durchschnittspreis auf das nächste Viertel abgerundet wird. (G) 147Grant Date148 bedeutet das Datum, an dem eine Option im Rahmen des Plans gewährt wird. Der Zeitpunkt der Gewährung einer Option ist der Zeitpunkt, zu dem der Ausschuss feststellt, dass diese Option wirksam wird. (H) 147Option148 oder 147Stock Option 148 bezeichnet ein nach dem Plan eines Optionsrechts gewährtes Recht, eine Aktie der PepsiCo Stammaktie zu einem festen Preis für einen bestimmten Zeitraum zu kaufen. (I) 147Option Ausübungspreis148 ist der Preis, zu dem ein Anteil an Stammaktien, der durch eine hieraus gewährte Option abgedeckt ist, erworben werden kann. (J) 141Optionee148 ist ein berechtigter Mitarbeiter der Gesellschaft, der eine im Rahmen des Plans gewährte Aktienoption erhalten hat. (K) 147PepsiCo148 bedeutet PepsiCo, Inc., eine North Carolina Corporation. (L) 147Der Vorstandsentwurf148 bezeichnet jede nicht verbundene Einheit, die vor dem Erwerbszeitpunkt mit der Gesellschaft erworben wurde oder mit ihr verbunden wurde. (M) 147Related Entity148: jede juristische Person, an der die Gesellschaft direkt oder indirekt 20 oder mehr Stimmrechtsanteile der Gesellschaft oder Personen hält, oder andere Stimmrechte oder Verwaltungsrechte. (N) 147Retirement148 bedeutet die Kündigung aus anderen Gründen als nach dem Tod des Arbeitnehmers durch das Unternehmen (1) im Alter von 55 Jahren mit 10 Jahren Dienstzeit (oder 65 Jahre mit fünf Dienstjahren) bei der Gesellschaft (2) Entweder für ein vorzeitiges Ruhestandsfenster oder eine Invaliditätsrente im Sinne des Rentenprogramms des Unternehmens, das zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder im Rahmen einer Einzelvereinbarung für diesen Arbeitnehmer gilt, oder (3) bei einem nicht in den USA ansässigen Arbeitnehmer; Voraussetzungen für einen vorzeitigen Ruhe - oder Ruhegehalt oder eine Invaliditätsrente im Rahmen des Pensionärprogramms der Gesellschaft, das für den Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gilt. (O) 147Totally Disabled148 hat die Bedeutung, die im Company146s Langzeit-Invaliditätsprogramm für diesen Mitarbeiter festgelegt ist. (P) 147Jahre des ununterbrochenen Dienstes148 bedeutet jahrelangen Dauerdienst während des Zeitraums, der mit dem förderungsberechtigten Arbeitnehmer beginnt, der mit der Gesellschaft oder einem Vorgänger-Unternehmen verbunden ist und am 31. Dezember des vor dem Erteilungstag liegenden Jahres endet, wie von der Gesellschaft festgelegt nach eigenem Ermessen. 3. Verwaltung. Der Plan wird von dem Ausschuss verwaltet, der über die volle Befugnis und Befugnis zur Durchführung und Auslegung des Plans verfügt und diese Regeln, Verordnungen, Vereinbarungen, Leitlinien und Instrumente für die Verwaltung des Plans erlässt, wie es der Ausschuss für erforderlich oder ratsam hält. Zu den Befugnissen des Ausschusses gehören unter anderem (vorbehaltlich der hierin beschriebenen besonderen Einschränkungen) die Befugnis zur Festlegung der zu gewährenden Arbeitnehmer im Rahmen des Plans, die Festlegung der Grösse und der anwendbaren Bedingungen für die Gewährung dieser Zuschüsse , Um festzulegen, wann Optionen gewährt werden sollen, und Zuschüsse für berechtigte Mitarbeiter zu genehmigen. Die Auslegungen des Ausschusses und alle von dem Ausschuss getroffenen Maßnahmen und Festlegungen, die sich auf Angelegenheiten beziehen, die sich aus oder in bezug auf den Plan oder die in diesem Rahmen gewährten Optionen ergeben, sind endgültig, bindend und schlüssig für alle betroffenen Parteien, einschließlich PepsiCo Aktionäre und alle ehemaligen, gegenwärtigen und zukünftigen Mitarbeiter der Gesellschaft. Der Ausschuss kann dem Präsidenten und Chief Executive Officer von PepsiCo einige oder alle seiner Befugnisse und Befugnisse übertragen, wobei diese Delegation den Bedingungen unterliegt, die der Ausschuss nach seinem Ermessen festlegt. Der Ausschuss kann sich auf alle Fragen der Rechnungslegung ausschliesslich auf Feststellungen der unabhängigen Wirtschaftsprüfer von PepsiCo, Inc. berufen. Die Aktien, die im Rahmen des Plans ausgeliefert oder erworben werden dürfen, dürfen eine aggregierte Anzahl von Stammaktien, die von Zeit zu Zeit vom Ausschuss festzulegen sind, nicht übersteigen, vorbehaltlich etwaiger Anpassungen, die gemäß Abschnitt 11 vorgenommen werden können. Für die Zwecke des Plans verwendete Aktien können entweder Aktien von zugelassenen, aber nicht ausgegebenen Stammaktien oder eigenen Aktien oder beides sein. Aktien, die durch Optionen abgegolten sind, die vor der Ausübung gekündigt oder abgelaufen sind oder aufgegeben oder gekündigt worden sind, stehen für eine weitere Option hierunter zur Verfügung. 5. Förderfähigkeit. Deutsch: eur-lex. europa. eu/LexUriServ/LexUri...0083: DE: HTML. Englisch: eur-lex. europa. eu/LexUriServ/LexUri...0083: EN: HTML Alle Mitarbeiter der Gesellschaft, die von Zeit zu Zeit vom Ausschuss für förderungswürdig erklärt werden, nehmen an dem Plan teil, sofern jedoch eine Einzelperson, die eine schriftliche Vereinbarung unterzeichnet, (Im Allgemeinen oder in Bezug auf bestimmte Zuschüsse von Optionen) sind nicht berechtigt, an dem Plan teilzunehmen. Der Begriff 147arbeitsloser148, wie er hier verwendet wird, schließt keine Person ein, die seit dem Datum der Gewährung nicht von der Gesellschaft als Arbeitnehmer in ihre Unternehmensbücher und - unterlagen eingestuft wird, auch wenn diese Person später umgegliedert wird (von der Gesellschaft, einem Gericht oder einer anderen Person) Regierungs - oder Regulierungsbehörde) als Angestellter zum Stichtag. Keinem Mitarbeiter können Optionen in der Summe gewährt werden, die bei Ausübung dazu führen würden, dass der Arbeitnehmer mehr als zehn der maximal zur Verfügung stehenden Aktien im Rahmen des Plans erhält. 6. Bedingungen der Optionen. Jede nach diesem Vertrag gewährte Option hat schriftlich zu erfolgen und enthält die Bedingungen, die der Ausschuss unter den folgenden Bedingungen festlegen kann: (a) Option Ausübungspreis. Der Optionsausübungspreis entspricht dem Fair Market Value eines Anteils der Stammaktie am Erteilungstag. (B) Laufzeit - und Ausübungstermine. Die nachträglich gewährten Optionen haben eine Laufzeit von höchstens fünfzehn Jahren ab dem Tag der Gewährung des Bezugszeitpunkts und sind nach Maßgabe ihrer Gewährung ausübbar. Eine Gewährung von Optionen kann in Raten ausgeübt werden, jedoch müssen Aktienoptionen für volle Stammaktien ausgeübt werden. Soweit Aktienoptionen nicht ausgeübt werden, wenn sie anfänglich ausübbar sind, werden sie bis zum Ablauf der Laufzeit dieser Aktienoptionen, vorbehaltlich der Bestimmungen in den Abschnitten 6 (e) und (f), übertragen. (C) Ausübung der Option. Um eine Option ausüben zu können, hat der Inhaber davon PepsiCo oder seinen Bevollmächtigten unter Angabe der Anzahl der zu erwerbenden Stammaktien und der Ermittlung der spezifischen Optionen, die ausgeübt werden, anzugeben. Von Zeit zu Zeit kann der Ausschuß oder PepsiCo Verfahren für die Durchführung dieser Übungen festlegen. Durch die Ausübung einer Option werden keine Teilaktien ausgegeben. Eine Option kann während eines Optionszeitraums nur von dem Optionsnehmer ausgeübt werden, vorausgesetzt, dass der Optionsnehmer im Falle der Erwerbsunfähigkeit des Optionsberechtigten nicht in der Lage ist, Optionen ausüben zu lassen, können diese Optionen von einem Rechtsanwalt, gesetzlichen Vertreter, Treuhänder oder einem anderen Vertreter ausgeübt werden Ausschusses auf der Grundlage der anwendbaren Sachverhalte angemessen erscheint. (D) Zahlung des Optionsausübungspreises. Der Optionsausübungspreis für die ausgeübten Optionen ist bei Ausgabe der Stammaktie vollständig auszuzahlen. Darüber hinaus ist ein Optionsnehmer verpflichtet, die zum Zeitpunkt der Ausübung einbehaltene Steuer zu bezahlen, damit die Gesellschaft alle anwendbaren ausländischen, föderalen (einschließlich FICA), staatlichen und lokalen Quellensteueranforderungen erfüllen kann. Ein Aktienanteil wird an kein Optionsrecht ausgeliefert, solange nicht alle Beträge gezahlt worden sind. E) Auswirkungen der Beendigung der Beschäftigung, der Invalidität, des Ruhestands, des Todes oder einer bestimmten Übertragung der Beschäftigung. Eine Option kann von einem Optionsnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit der Gesellschaft ausgeübt werden, mit der Ausnahme, dass (i) wenn eine solche Kündigung aufgrund des Todes des Optionsnehmers eintritt, alle Optionen, die der Optionsnehmer dann hält, sofort ausübbar sind Das Datum des Todes, so bleiben sie ausüben, bis sie in Übereinstimmung mit ihren Bedingungen auslaufen und von dem Optionsberechtigten ausgeübt werden können (oder, falls keines seiner gesetzlichen Vertreter), vor dem Datum, an dem diese Optionen gemäß § 6 G) hiervon und nach diesem Zeitpunkt durch den übernehmenden Erwerber dieser Optionen (ii) falls eine solche Kündigung aufgrund der Vollständigkeit der Vollstreckung des Optionsrechts vorliegt, bleiben alle vom Optionsnehmer gehaltenen Optionen weiterhin ausübbar exercised by the Optionee in accordance with their terms (iii) if such termination occurs by reason of the Optionee146s Retirement, all Options then held by the Optionee shall become immediately exercisable as of the date of such Retirement and may be exercised by the Optionee until the expiration of such Options in accordance with their terms (iv) if such termination occurs by reason of the Optionee146s transfer to a Related Entity, and such transfer occurs as a result of actions by PepsiCo, all Options shall become immediately exercisable as of the date of such transfer and shall otherwise remain outstanding and be exercisable in accordance with their terms after the date of such transfer, a termination of employment from the Related Entity shall constitute a termination of employment under the Plan and (v) subject to the foregoing clauses (i ) through (iv), if such termination is voluntary by the employee or is by action of the Company (except as described in Section 6(f) hereof), all Options then held by the Optionee which are exercisable at the date of termination shall continue to be exercisable by the Optionee until the earlier of 90 calendar days after such date or the expiration of such Options in accordance with their terms. Unless the Committee shall determine otherwise, all Options which are not exercisable at such date of termination shall automatically terminate and lapse 90 calendar days after such date of termination provided, however, that such Options which are not exercisable on the date of termination shall in no event become exercisable unless the registered owner is re-employed by the Company prior to the date on which such Options terminate and lapse. (f) Misconduct . In the event that an Optionee has (i) used for profit or disclosed to unauthorized persons, confidential information or trade secrets of the Company, (ii) breached any contract with or violated any fiduciary obligation to the Company, (iii) engaged in unlawful trading in the securities of PepsiCo or of another company based on information gained as a result of that Optionee146s employment with the Company, or (iv) committed a felony or other serious crime, then that Optionee shall forfeit all rights to any unexercised Options granted under the Plan and all of that Optionee146s outstanding Options shall automatically terminate and lapse, unless the Committee shall determine otherwise. (g) Nontransferability of Options . During an Optionee146s lifetime, his or her Options shall not be transferable and shall only be exercisable by the Optionee, and any purported transfer shall be null and void. No Option shall be transferable other than by will or the laws of descent and distribution. (h) Effect of a Change in Control . Notwithstanding anything to the contrary in this Plan, at the date of a Change in Control, all outstanding and unvested Options granted under the Plan shall immediately vest and become exercisable, and all Options then outstanding under the Plan shall remain outstanding in accordance with their terms. In the event that any Option granted under the Plan becomes unexercisable during its term on or after a Change in Control because: (i) the individual who holds such Option is involuntarily terminated (other than for cause) within two (2) years after the Change in Control (ii) such Option is terminated or adversely modified or (iii) PepsiCo Common Stock is no longer issued and outstanding, or no longer traded on a national securities exchange, then the holder of such Option shall immediately be entitled to receive a lump sum cash payment equal to the greater of (x) the gain on such Option or (y) the Black-Scholes value of such Option (as determined by a nationally recognized independent investment banker chosen by PepsiCo), in either case calculated on the date such Option becomes unexercisable. For purposes of the preceding sentence, the gain on an Option shall be calculated as the difference between the closing price per share of PepsiCo Common Stock as of the date such Option becomes unexercisable less the Option Exercise Price of such Option. Any amount required to be paid pursuant to this Section 6(h) shall be paid within twenty (20) days after the date such amount becomes payable. 7. Amendment . The Committee (or the Chairman and Chief Executive Officer of PepsiCo, if a delegation of authority is in effect) may, at any time, amend, suspend or terminate the Plan, in whole or in part, provided that no such action shall adversely affect any rights or obligations with respect to any grants theretofore made hereunder. The Committee may amend the terms and conditions of outstanding Options, provided, however, that (i) no such amendment shall be adverse to the holders of the Options, (ii) no such amendment shall extend the period for exercise of an Option, and (iii) the amended terms of the Option would be permitted under this Plan. 8. Foreign Employees . Without amending the Plan, the Committee may grant Options to eligible employees who are foreign nationals on such terms and conditions different from those specified in this Plan as may in the judgment of the Committee be necessary or desirable to foster and promote achievement of the purposes of the Plan, and, in furtherance of such purposes the Committee may make such modifications, amendments, procedures, subplans and the like as may be necessary or advisable to comply with provisions of laws in other countries in which the Company operates or has employees. 9. Registration, Listing and Qualification of Shares . Each Option shall be subject to the requirement that if at any time the Committee shall determine that the registration, listing or qualification of the shares covered thereby upon any securities exchange or under any foreign, federal, state or local law, or the consent or approval of any governmental regulatory body, is necessary or desirable as a condition of, or in connection with, the granting of such Option or the purchase of shares thereunder, no such Option may be exercised unless and until such registration, listing, qualification, consent or approval shall have been effected or obtained free of any condition not acceptable to the Committee. Any person exercising an Option shall make such representations and agreements and furnish such information as the Committee may request to assure compliance with the foregoing or any other applicable legal requirements. 10. Buy Out of Option Gains . At any time after any Stock Option becomes exercisable, the Committee shall have the right to elect, in its sole discretion and without the consent of the holder thereof, to cancel such Option and to cause PepsiCo to pay to the Optionee the excess of the Fair Market Value of the shares of Common Stock covered by such Option over the Option Exercise Price of such Option at the date the Committee provides written notice (the 147Buy Out Notice148) of its intention to exercise such right. Buy outs pursuant to this provision shall be effected by PepsiCo as promptly as possible after the date of the Buy Out Notice. Payments of buy out amounts may be made in cash, in shares of Common Stock, or partly in cash and partly in Common Stock, as the Committee deems advisable. To the extent payment is made in shares of Common Stock, the number of shares shall be determined by dividing the amount of the payment to be made by the Fair Market Value of a share of Common Stock at the date of the Buy Out Notice. In no event shall PepsiCo be required to deliver a fractional share of Common Stock in satisfaction of this buy out provision. Payments of any such buy out amounts shall be made net of any applicable foreign, federal (including FICA), state and local withholding taxes. 11. Adjustment for Change in Stock Subject to Plan . In the event of any change in the outstanding shares of Common Stock by reason of any stock split, stock dividend, recapitalization, spin-off, merger, consolidation, combination or exchange of shares or other similar corporate change, such equitable adjustments may be made in the Plan and the Options granted hereunder as the Committee determines are necessary or appropriate, including, if necessary, an adjustment in the number of shares and Option Exercise Prices per share applicable to Options then outstanding and in the number of shares which are reserved for issuance under the Plan. Any such adjustment shall be conclusive and binding for all purposes of the Plan. 12. No Rights to Options or Employment . No employee or other person shall have any claim or right to be granted an Option under the Plan. Having received an Option under the Plan shall not give an employee any right to receive any other grant under the Plan. An Optionee shall have no rights to or interest in any Option except as set forth herein. Neither the Plan nor any action taken hereunder shall be construed as giving any employee any right to be retained in the employ of the Company. 13. Rights as Shareholder . An Optionee under the Plan shall have no rights as a holder of Common Stock with respect to Options granted hereunder, unless and until certificates for shares of Common Stock are issued to such Optionee. 14. Other Actions . This Plan shall not restrict the authority of the Committee or of PepsiCo, for proper corporate purposes, to grant or assume stock options, other than under the Plan, to or with respect to any employee or other person. 15. Costs and Expenses . Except as provided in Sections 6 and 10 hereof with respect to taxes and except for certain other fees and commissions related to the exercise of options, the costs and expenses of administering the Plan shall be borne by PepsiCo and shall not be charged to any grant nor to any employee receiving a grant. 16. Plan Unfunded . The Plan shall be unfunded. Except for reserving a sufficient number of authorized shares to the extent required by law to meet the requirements of the Plan, PepsiCo shall not be required to establish any special or separate fund or to make any other segregation of assets to assure the delivery of PepsiCo Common Stock upon exercise of any Option granted under the Plan. 17. Governing Law . This Plan shall be governed by and construed in accordance with the laws of the State of North Carolina. 18. Effectiveness and Duration of the Plan . This Plan was initially effective on July 1, 1989 and was last amended and restated effective as of August 3, 2001. No Option shall be granted hereunder after December 31, 2008.Why You Can39t Afford to Ignore PepsiCo Stock in 2015 Feb 15, 2015 at 11:00AM When it comes to rewarding shareholders, PepsiCo (NYSE:PEP ) knows best. The stock is now trading around an all-time high of 100 a share, following the companys fiscal 2014 fourth-quarter results in which Pepsi said it would return between 8.5 billion and 9 billion to shareholders through dividends and share buybacks in 2015. Its true Pepsis earnings were something of a mixed bag as a strong dollar weighed on international revenue in the period. However, there were bright spots in the report that suggest 2015 could be another record year for the soda and snack giant. Lets take a closer look at what it all means, and why investors dont want to miss out on owning PepsiCo stock in the year ahead. Putting shareholders first Recent quarterly results aside, PepsiCo is worth owning for its growing dividend and rich history of creating shareholder value through payouts and share repurchases. Last year, Pepsi rewarded shareholders to the tune of 3.7 billion in dividends and 5 billion in share repurchases for a total of 8.7 billion. Additionally, management recently raised its annual dividend by 7.3 to 2.81 per share, up from 2.62 per share previously. Looking ahead, Pepsi plans to buy back as much as 12 billion in stock by 2018. On top of this, PepsiCo is a dividend aristocrat, which means it has continuously increased its dividend payout every year for at least the past 25-years running. Investing in reliable dividend stocks, such as those on the aristocrat list is one of the best ways for investors to unlock exceptional returns for years on end. Pepsi has paid a dividend every year since 1952, and has increased its payout for the past 42 consecutive years. This, together with the companys ability to generate strong cash flow, tell us that Pepsi should have no problem continuing to raise its dividend for many years to come. Better than Coke Pitting PepsiCo against its archenemy Coca-Cola (NYSE:KO ). gives investors even more cause not to ignore the company in the year ahead. Unlike Coke, Pepsi boasts the worlds largest snack food business by market share. As a result, Pepsi is able to offset declining soft drink sales in the U. S. thanks to its robust Frito-Lay business. Pepsis snack division now boasts 22 brands that each pull in annual sales north of 1 billion. That compares to a total of 20 billion-dollar brands for Coca-Cola today. Both companies are dividend aristocrats. However, Pepsi grew its fiscal 2014 earnings at a faster clip than Coca-Cola. Pepsi, for example, delivered a full-year profit of 4.63 per share, up 4 from the same period a year ago. Coke, on the other hand, posted an annual profit of 2.04 per share, down from earnings-per-share of 2.08 in the year-ago period. The market also expects PepsiCo to grow faster than Coca-Cola in 2015. Pepsis stock, meanwhile, climbed more than 26 in the past year compared to a 17 uptick in the SampP 500 and a meager 12 gain in Coca-Cola over the same period. True, shares of Pepsi are now trading at the top of the stocks 52-week range. However, Pepsis price-to-earnings ratio of 22 is still below Cokes PE of 23.43 today. Its also worth noting that Cokes price-to-earnings-growth rate or PEG of 4.28 is one of the highest in the industry, and markedly above Pepsis 3.14 PEG. Therefore, Pepsi stands out as the better soda stock to own in the year ahead, despite the stocks recent rally. Good things to come Similar to 2014, Pepsi expects to achieve 1 billion in cost savings in 2015. Additionally, Pepsi proved that it can raise prices in overseas markets without customer backlash -- this should fuel revenue growth in the year ahead. From successful cost cutting and strong earnings to Pepsis relentless commitment to its shareholders, investors shouldnt ignore PepsiCo stock in 2015. Tamara Rutter owns shares of PepsiCo. The Motley Fool recommends Coca-Cola and PepsiCo. The Motley Fool owns shares of PepsiCo and has the following options: long January 2016 37 calls on Coca-Cola and short January 2016 37 puts on Coca-Cola. Versuchen Sie einen unserer Foolish Newsletter Service für 30 Tage kostenlos. Wir Dummköpfe können nicht alle die gleichen Meinungen, aber wir alle glauben, dass unter Berücksichtigung einer Vielzahl von Einsichten macht uns bessere Investoren. The Motley Fool hat eine Offenlegungspolitik.

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